
Navigationslichter sind ein essenzieller Bestandteil der Schifffahrt. Sie dienen der Sichtbarkeit, Identifikation und Kommunikation zwischen Wasserfahrzeugen – insbesondere bei Nacht oder bei schlechter Sicht. Ob kleines Sportboot, Segelyacht oder großes Frachtschiff: Navigationslichter sind gesetzlich vorgeschrieben und tragen wesentlich zur Vermeidung von Kollisionen bei.
Was sind Navigationslichter?
Navigationslichter, auch Positionslichter genannt, sind farbige Lichter an Schiffen, die bestimmte Informationen über die Art, Richtung und Betriebszustand eines Fahrzeugs geben. Die genaue Anordnung, Farbe und Sichtbarkeit dieser Lichter ist durch internationale Regelwerke – wie die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – festgelegt.
Grundlegende Navigationslichter
Ein typisches motorisiertes Boot oder Schiff führt folgende Lichter:
- Seitenlichter:
- Grün an Steuerbord (rechte Seite)
- Rot an Backbord (linke Seite)
Diese Lichter leuchten nach vorn und zur Seite und zeigen, aus welcher Richtung das andere Fahrzeug kommt.
- Grün an Steuerbord (rechte Seite)
- Hecklicht (weiß):
Leuchtet nach hinten und zeigt, dass man sich hinter dem Fahrzeug befindet. - Topplicht (weiß):
Wird von motorisierten Fahrzeugen geführt, leuchtet nach vorne über einen Winkel von 225° und zeigt, dass das Fahrzeug unter Antrieb steht. - Rundumlicht (weiß):
Wird oft bei kleineren Booten verwendet oder ersetzt das Topp- und Hecklicht.
Je nach Fahrzeugart und -größe können zusätzliche Lichter erforderlich sein – z. B. bei Segelbooten, Schleppern, Fischereifahrzeugen oder manövrierunfähigen Schiffen.
Besondere Lichter für spezielle Situationen
- Segelboote (unter Segel):
Führen rot-grüne Seitenlichter und ein weißes Hecklicht, aber kein Topplicht.
Wenn sie zusätzlich mit Motor fahren, gelten sie als Motorfahrzeuge und müssen ein Topplicht führen. - Ankerliegende Boote:
Müssen ein weißes Rundumlicht führen, das von allen Seiten sichtbar ist. - Fahrzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit:
Führen zusätzliche rote und/oder weiße Lichter übereinander. - Fischerboote mit Netzen im Wasser:
Führen spezielle Lichtsignale (z. B. rot-weiß übereinander), um andere Fahrzeuge auf ihre eingeschränkte Beweglichkeit hinzuweisen.
Vorschriften und Sichtweiten
Die KVR regeln nicht nur, welche Lichter gesetzt werden müssen, sondern auch wie weit diese sichtbar sein müssen – abhängig von der Fahrzeuggröße:
- Bei Booten unter 12 m reicht meist eine Sichtweite von 2 Seemeilen.
- Bei größeren Schiffen sind 3–5 Seemeilen vorgeschrieben.
In Binnengewässern (Flüsse, Seen) gelten zusätzlich nationale Vorschriften wie die BinSchStrO (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung).
Technische Anforderungen
Navigationslichter müssen:
- Wasserdicht und seefest sein
- Die richtige Lichtfarbe (nach Norm) haben
- Fest angebracht sein und nicht durch andere Lichtquellen überstrahlt werden
- Dauerhaft zuverlässig funktionieren – auch bei rauer See oder Nässe
LED-Technik wird heute bevorzugt, da sie stromsparend, langlebig und wartungsarm ist.
Fazit
Navigationslichter sind mehr als nur „bunte Lampen“ – sie sind ein zentrales Kommunikationsmittel auf See. Wer sich an die Vorschriften hält und seine Lichter regelmäßig wartet, trägt aktiv zur Sicherheit im Schiffsverkehr bei. Gerade bei Nacht oder Nebel sind gut funktionierende Navigationslichter oft das einzige Mittel, um Gefahrensituationen zu erkennen und zu vermeiden.
