Forschungszulage für F&E Projekte. Was ist es zu beachten?

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Das Forschungszulagengesetz (FzulG), ein eigenständiges Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz,  gilt für alle steuerpflichtigen  Unternehmen in Deutschland, die Forschung und Entwicklung betreiben. Von dem Forschungszulagengesetz (FzulG) können viele Unternehmen profitieren. Es ist doch möglich, einen steuerlichen Zuschuss bis zu 1 Mio. € jährlich für F und E Projekte zu erhalten. Welche F&E Projekte können gefördert werden? Welche Kriterien sind zu erfüllen?

Welche Projekte können gefördert werden?

Man muss sich dessen bewusst sein, dass die Forschungszulage themenoffen ist. Nicht nur klassische F&E Projekte, sondern auch alle anderen Entwicklungsprojekte gefördert werden, wenn Sie in den folgenden Kategorien zugeordnet werden können:

  • Grundlagenforschung – zu dieser Kategorie gehören theoretische und experimentelle Arbeiten, die dem Erwerb neuen Grundlagenwissens diesen. Was wichtig, muss das erworbene Wissen nicht unbedingt kommerziell angewendet werden;
  • industrielle Forschung – unter diesem Begriff sollte man planmäßiges Forschen bzw.  kritisches Erforschen verstehen. In dem Prozess werden neue Kenntnisse und Fertigkeiten gewonnen. Diese ermöglichen entweder neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende Produkte und Dienstleistungen zu verbessern;
  • experimentelle Entwicklung – zu dieser Gruppe gehören: Gestaltung, Erwerb, Kombination sowie Nutzung von Kenntnissen und Fertigkeiten verschiedener Art – dabei handelt es sich um die Produktion oder Verbesserungen von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren.

In den meisten Fällen beantragen diese Unternehmen die Forschungszulage, die im Bereich der experimentellen Entwicklung oder industriellen Forschung agieren. Warum? Im Gegensatz zur Grundlagenforschung ist die technologische Unsicherheit in diesen Bereichen gering.

Welche Kriterien müssen F&E Projekte erfüllen?

Damit Ihre F&E Projekte gefördert werden können, müssen sie nicht nur als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwickelung klassifiziert werden, sondern auch einige wichtige Kriterien nach dem sogenannten Frascati-Handbuch erfüllen:

  • neuartig – die Forschung hat zum Ziel, neue Erkenntnisse zu gewinnen;
  • reproduzierbar bzw. übertragbar – die Forschung für zu Ergebnissen, die sich reproduzieren lassen;
  • schöpferisch – ein F&E Projekt sollte auf originären Konzepten beruhen. Offensichtliche Hypothesen und Konzepte sind ausgeschlossen;
  • systematisch – ein Projekt muss einem detaillierten Plan folgen und budgetierbar sein;
  • ungewiss – es gibt Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis des Projekts.

Nicht immer lassen sich F und E Projekte einfach klassifizieren. Klinische Versuche, neue Methoden und Prozesse, Prototypentwicklung etc. werden gefördert. Dagegen können: Standard-Tests und Versuche, Marktforschung, Marketingmaßnahmen, Weiterbildung, Beseitigung von Problemen nach dem Verkauf etc.  nicht gefördert werden.

Möchten Sie die Forschungszulage beantragen? Die Firma Busuttil&Company steht Ihnen gern zur Verfügung. Ihre Experten prüfen, ob Ihr Projekt für die Forschungsförderung antragsberechtigt ist. Wenn ja, können Sie professionelle Hilfe bei der Gestaltung des Antrags erwarten.

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